Um einen Führerschein zu erwerben geht es erst einmal zum Sehtest. Gutes Sehvermögen wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle bescheinigt. Den Sehtest zum Führerschein gibt es auch hier bei HEADRIX optik.
Wo ist der Sehtest zum Führerschein möglich
Neben Augenärzten können Ärzte beim Gesundheitsamt und die für Arbeits- und Betriebsmedizin den Sehtest durchführen. Aber auch bei vielen Augenoptikern ist er möglich. Wir bei HEADRIX optik bieten diese Möglichkeit für Ihren Sehtest zum Führerschein ebenso an.
Die amtliche Sehteststelle hat eine Qualifikation und spezielles Untersuchungsequipment um die Sehschärfe fachgerecht zu überprüfen.
Ausweis nicht vergessen, Landolt-Ringe sehen
Der Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen. Der Test selber ist ein standardisiertes Verfahren. Er wird mithilfe von sogenannten Landolt-Ringen durchgeführt. Das Testergebnis wird schriftlich festgehalten.
Für Test und Bescheinigung gibt es keine feste Gebührenordnung mehr. Bei HEADRIX optik bekommen Sie Ihren Führerscheinsehtest als Serviceleistung kostenfrei, ein Gutachten vom Augenarzt dagegen ist meist kostenpflichtig.
Welche Sehkraft benötige ich für den PKW-Führerschein
Der Sehtest in den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T gilt bei einer Tagessehschärfe von 0,7 auf jedem Auge als bestanden. Was ungefähr einer 70-prozentige Sehkraft bei Tageslicht entspricht. Ist der Sehtest nur mit einer Sehhilfe zu bestehen. also mit Brille oder Kontaktlinse wird dieses im Führerschein vermerkt.
Der Sehtest darf beim Erwerb des Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Für den Sehtest zum Führerschein kommen Sie einfach spontan bei HEADRIX optik vorbei oder aber vereinbaren ganz einfach einen Termin. Auch später ist eine Überprüfung der Sehkraft für Autofahrer wichtig.
Berufskraftfahrer müssen noch besser gucken
Beim Berufskraftfahrer gelten viel mehr Anforderungen. Für den Lkw-Führerschein (Klasse C und D) und zur Personenbeförderung (Taxis und Busse) gelten deutlich strengere Anforderungen für das Sehvermögen. Hier ist eine weiterführende Untersuchung nötig. Neben dem Sehtest findet noch eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbewegung, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens statt.
Der Augenarzt verfasst ein Gutachten. Das wird der Führerscheinstelle vorgelegt.